Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat
In jeder Pfarrei/Kirchengemeinde gibt es ein Pfarrgemeinderat (PGR). Dieser PGR ist ein von den wahlberechtigten Mitgliedern der Pfarrei gewähltes synodales Gremium, das der Verwirklichung des Auftrags Jesu in seiner Kirche dient, z. B. durch den Aufbau einer lebendigen Pfarrei, mit vielen Orten kirchlichen Lebens, mit Gruppen und Gemeinschaften.
Damit das gelingt, beraten im PGR die für vier Jahre gewählten Vertreter:innen mit dem Pfarrer (und gegebenenfalls pastoralen Mitarbeiter:innen) gemeinsam über alle Angelegenheiten der Pfarrei. Die Mitglieder verstehen sich als Dialogpartner, die sich gegenseitig informieren, gemeinsam beraten und gemeinsam Entscheidungen treffen, die dem Aufbau einer lebendigen Pfarrei dienen. Der PGR stellt sicher, dass in der Pfarrei die Grunddienste der Pfarrei
- die lebendige Feier des Gottesdienstes und das Gebetsleben
- die Sorge für die Nächsten
- die Glaubensweitergabe
- und die Förderung der Gemeinschaft
gewährleistet sind. Darüber hinaus pflegt der PGR Kontakte zu anderen kirchlichen oder nichtkirchlichen Organisationen und sorgt für dei Vernetzung der verschiedenen Gruppen in der Pfarrei.
In Pfarreien neuen Typs kümmert sich der PGR um die Angelegenheiten, die die Kirchengemeinde als Ganze betreffen. Für die Arbeit in den Kirchorten können vom PGR Ortsausschüsse eingesetzt werden, die das kirchliche Leben an den konkreten Kirchorten gestalten. Hier ist viel Freiraum gegeben, um der jeweiligen Situation vor Ort gerecht zu werden. Wichtig ist dabei nur, dass eine Rückbindung an den PGR bestehen bleibt.
Der PGR wählt den Verwaltungsrat der Kirchengemeinde (VRK), er wählt - sofern noch keine Pfarrei neuen Typs errichtet wurde - Mitglieder in den Pastoralausschuss des Pastoralen Raums und in den Stadtbezirken Frankfurt und Wiesbaden wählen die Pfarrgemeinderäte die Mitglieder der Stadtversammlung. Daneben schlägt der PGR noch Kandidat:innen für den Vorstand der Bezirksversammlung (BV) und für die Diözesanversammlung (DV) vor.
Der PGR ist das einzige Gremium, das in Urwahl von den Gläubigen gewählt wird, denn auf dieser Ebene findet der Dialog von Amt (Pfarrer als Leiter der Pfarrei) und Mandat (Gläubige als Mitglieder der Pfarrei) statt. Dieser Dialog ist die Basis des synodalen Systems im Bistum Limburg. Alle weiteren Wahlen und Entsendungen basieren auf der direkten PGR-Wahl und entsprechend bedeutend ist die Beteiligung der Gläubigen.
Neben den Pfarrgemeinderäten gibt es in den Gemeinden von Katholiken auch zusätzlich Ortsbeiräte, die ebenfalls durch Urwahl durch die Mitglieder der Gemeinden gewählt werden. Diese Ortsbeiräte leiten ebenso wie die Pfarrgemeinderäte gemeinsam mit ihrem Pfarrer die Gemeinde. Text: Bistum Limburg
Der PGR wurde im November 2023 gewählt. Ihm gehören an:
- Liane Biet, Welschneudorf, stellvertretende Vorsitzende
- Martina Bock, Eitelborn
- Marco Diel, Stahlhofen
- Tanja Engels, Montabaur
- Sascha Fein, Eitelborn
- Anja Gläßer, Montabaur-Elgendorf
- Elke Gordetzki, Holler
- Daniela Kehl, Horbach
- Markus Kühchen, Kadenbach
- Maria Labonte, Oberelbert
- Paul Reinhard Labonte, Eitelborn
- Stefanie Lepper, Montabaur
- Christiane Noll, Montabaur
- Theresia Schmidt, Montabaur, Vorsitzende
- Dr. Dieter Schwarzer, Eitelborn, Vorstand
- Bettina Tillmanns, Montabaur-Horressen, Vorstand
Weitere stimmberechtigte Mitglieder sind:
- Steffen Henrich, Pfarrer
- Rainer Dämgen, Pastoralreferent
Der PGR wählte in den Verwaltungsrat:
- Uwe Englert, Arzbach
- Hartmut Görg, Montabaur
- Hubertus Hillebrand, Montabaur-Horressen
- Christoph Jung, Montabaur-Elgendorf
- Markus Kühchen, Kadenbach
- Heribert Labonte, Oberelbert
- Reinhard Labonte, Eitelborn
- Ulrike Nauheim-Skrobek, Simmern
- Bernd Neuroth, Niederelbert
- Peter Roos, Montabaur
- Berthold Weidenfeller, Holler
- Christa Windeck, Niederelbert
Mitglied kraft Amtes ist
- Pfarrer Steffen Henrich, Vorsitzender